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Unser Leistungskatalog
WEG-Verwaltung
Wer der Bernd Krutzinna Verwaltungsgesellschaft mbH mit der Verwaltung einer
Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt.
Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz,
die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer auf einen gemeinsamen
Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen.
Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten
Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.
WEG-Verwaltung durch Bernd Krutzinna Verwaltungsgesellschaft mbH bedeutet deshalb:
Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
Umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und Betreuung
Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Bei der Durchführung unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige
Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige Handwerksfirmen,
die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reperaturen und Instandsetzungen
qualitativ einwandfreie Arbeit leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.
Außerdem bieten wir Ihnen die folgenden Leistungen:
• Verwaltung von Sondereigentum
• Gewerbeverwaltung
• Zwangs-/Notverwaltung
• Buchhaltungs- und Abrechnungsdienste
• Technische und kaufmännische Objektanalysen
• Zustandskontrollen
• Kaufmännisches Facility Management
• Technisches Facility Management
Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung
• Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungsverträge
• Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflichtversicherungen für
das Gemeinschaftseigentum
• Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der Schadensbeseitigung
• Abschluss und Überprüfung von Wartungsverträgen
• Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
• Organisation und Beauftragung entsprechender Fachleute zur Ausstellung von Energieausweisen
• Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
• Ständige Erreichbarkeit für die Eigentümer
• Verwaltersprechstunden im Objekt
• Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
• Berichtswesen
• Regelmäßige Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
• Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit Wartungsaufträgen
• Begutachtungen / Technische Bestandaufnahmen
• Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen / Sanierungskonzepte
Vorhalten und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen,
Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen,
Wahrnehmung von Ortsterminen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Ausschreibungs-
verfahren, Auftragsvergabe, Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle, Rechnungsbegleichung)
• Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
• Belegprüfungen
• Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung der Hausordnung
• Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die allgemeine Hausordnung
• Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz mit Ver- und Entsorgungsunternehmen
• Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
• Regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
• Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
• Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durchführung eventueller Anpassungen
• Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
• Ausführung aller Zahlungen die das gemeinschaftliche Eigentum betreffen
• Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Auszahlungen
• Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
• Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
• Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
• Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
• Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung
von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
• Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
• Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und
bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
• Protokollierung und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und Versand der Protokolle an alle Eigentümer
• Abgaben der Zustimmungserklärung im Namen der Eigentümer beim Verkauf eines
Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungserklärung bzw im Kaufvertrag vorgegeben
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